Immer wieder fragen sich Menschen wie Arbeitslose, Studenten, Rentner und Arbeitnehmer wo man ein Nebengewerbe anmelden kann. Aber auch die Frage wann es angemeldet werden muss, stellt man sich immer öfter.
Als erstes muss man sagen, das die beiden Begriffe Nebengewerbe beziehungsweise Kleingewerbe nicht eindeutig bestimmt sind. Nach dem Handelsgesetzbuch ist ein Kleingewerbe ein Gewerbe, welches nicht von einem Kaufmann geführt wird. Der Begriff der Nebentätigkeit ist im Arbeitsrecht relevant. Weniger wichtig ist hier die Berufsausübung und die Arbeitszeit muss weniger sein als die des Hauptberufes. Dem Arbeitsamt beziehungsweise dem Arbeitgeber muss, über diese Nebentätigkeit, bescheid gegeben werden. Versäumt man dieses oder vergisst es, so können dem Arbeitnehmer Sperrfristen oder andere arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.
Arbeitet jemand mehr als 15 Stunden pro Woche in dem Nebengewerbe beziehungsweise Kleingewerbe, so gilt dieser nicht mehr als arbeitslos. Bei einem Kleingewerbe ist ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb keine Voraussetzung. Man muss also kein eigenes Büro haben, eine Inventur durchführen oder eine doppelte kaufmännische Buchführung haben. Allerdings beansprucht ein Kleingewerbe mehr Stunden als die anderen üblichen Nebentätigkeiten, die die Arbeitnehmer ausführen. Beabsichtigt jemand diese gewerbliche Tätigkeit länger auszuüben, so wäre es sinnvoll und ratsam einen Gewerbeschein zu beantragen.
In der Regel kann man davon ausgehen, dass man dieses Kleingewerbe alleine führt und keine Mitarbeiter hat. Wer dennoch vorhat Mitarbeiter einzustellen, so muss man auch der Berufsgenossenschaft sein Kleingewerbe oder Nebengewerbe anzeigen. Wer sein Nebengewerbe anmelden möchte, der kann dies, in den meisten Städten, beim Ordnungsamt machen. Gegen eine geringe Gebühr hält man schon nach ein paar Minuten diesen Gewerbeschein in der Hand. Der Bearbeiter benötigt von dem Gewerbetreibenden bestimmte Angaben, welche auf diesen Gewerbeschein zu finden sind. Hierzu gehören persönliche Angaben, Bezeichnung der Tätigkeit und Angaben zum Betrieb. Die Gebühren für einen Gewerbeschein sind von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt liegt die Gebühr bei 26 Euro. Die zuständige Behörde informiert dann das Finanzamt, die IHK und auch das Arbeitsamt. Wer ein Nebengewerbe anmelden möchte, der sollte einen gültigen Personalausweis dabei haben.
24. Mai