Privater Darlehensvertrag – worauf zu achten ist

Bei einer notwendigen Anschaffung stellt sich die Frage, ob das Ersparte zur Finanzierung ausreicht. Ist dies nicht der Fall, kommt neben dem üblichen Bankkredit auch ein privater Darlehensvertrag in Betracht.

Nach der gesetzgeberischen Intention und Entstehungsgeschichte des Begriffes ist ein privater Darlehensvertrag das private Gegenstück zum Bankkredit und wird unter nahen Angehörigen geschlossen. Ein solcher Vertrag bietet sich vor allem dann an, wenn Eltern, Großeltern oder Geschwister über Geld verfügen, das sie momentan nicht benötigen.

Ein Kreditvertrag zwischen Privatpersonen bietet in der Regel für beide Vertragsparteien Vorteile. Zum einen erhält der Kreditnehmer einen Kredit zu äußerst günstigen Konditionen. Dies betrifft insbesondere den Zinssatz, der sich in der Regel im niedrigen einstelligen Bereich bewegt. Zum anderen kann der Kreditgeber in Zeiten, in denen die Kreditinstitute für Tages- und Festgeldanlagen sehr niedrige Zinsen zahlen, mit der Vergabe eines Privatkredits höhere Zinserträge erzielen.

In den meisten Fällen beruht die Bereitschaft zum Abschluss eines privaten Darlehensvertrages vordergründig auf Vertrauen. Der Kreditnehmer ist als Person bekannt und geschätzt. Gleichwohl sollten einige grundlegende Dinge beachtet werden. So empfiehlt es sich, den Vertrag schriftlich abzuschließen. Zwar können rechtsgültige Verträge auch mündlich geschlossen werden, aber um Beweisschwierigkeiten im Streitfall vorzubeugen, sollte stets die Schriftform gewählt werden. Aus demselben Grund ist es ratsam, die Darlehenssumme, den Zinssatz, die Laufzeit des Vertrages sowie die Rückzahlungsmodalitäten (Höhe der monatlichen Raten) schriftlich festzuhalten. Idealerweise erfolgt die Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens durch Überweisung. Müssen die Zahlungen einmal nachgewiesen werden, kann dies problemlos durch die entsprechenden Kontoauszüge geschehen.

Was passiert, wenn der Kreditnehmer mit der Rückzahlung des Darlehens in Verzug gerät, kann und sollte zur Rechtssicherheit und -klarheit der Beteiligten ebenfalls im Vertrag geregelt werden. Weiterhin ist ein privater Darlehensvertrag grundsätzlich so aufzusetzen, dass beide Parteien ihn verstehen. Unnötige juristische Formulierungen sind zu vermeiden. Hier besteht nämlich die Gefahr, dass die eigentlich gewollte Aussage der Vereinbarung verfälscht wird.